Facility Service & Hausmeisterservice
Ihr Facility- und Hausmeisterservice aus München
- Zuverlässig
- Sorgfältig
- Efizient
- Efizient
Unsere Referenzen
Bewährte Partnerschaften
Unsere Leistungen
Dienstleistungsübersicht
Unsere Dienstleistungsübersicht bietet einen klaren Einblick in unser breites Spektrum an Services für Facility Management und Hausmeisterservice. Von der Gebäudereinigung bis zum Winterdienst – entdecken Sie, wie wir Ihre individuellen Anforderungen erfüllen.
Hausmeisterservice
Unser Hausmeisterservice in München – für eine umfassende Betreuung Ihrer Immobilie. Vertrauen Sie auf uns für Pflege, Instandhaltung und sichere Umgebungen
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Renovierungsarbeiten
Qualität, Präzision und Zuverlässigkeit. Vertrauen Sie uns für erstklassige Renovierungsarbeiten, die Ihr Zuhause erneuern und verschönern
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Gebäudereinigung
Strahlende Sauberkeit für Ihr Gebäude. Unsere professionelle Gebäudereinigung sorgt für ein einladendes und gepflegtes Ambiente, damit Ihr Unternehmen immer im besten Licht erstrahlt
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Gartenpflege
Unsere Gartenpflege lässt Ihr Grün erblühen. Von Rasenmähen bis zur Heckenpflege, wir schaffen und erhalten eine grüne Oase, die begeistert
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Objektbetreuung
Für eine umfassende Objektbetreuung sind wir Ihr Partner. Von der Reinigung bis zur Pflege – wir kümmern uns darum, dass Ihre Immobilie stets in Bestform ist
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Winterdienst
Unser Hausmeisterservice übernimmt im Winter das Ruder: Zuverlässiger Winterdienst für sichere Wege und eine sorgenfreie Immobilie. Verlassen Sie sich auf uns, wenn es darauf ankommt
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Tätigkeitsgebiete
Service Bereiche
RS Facility bietet professionelle Dienstleistungen in den Bereichen Gebäudereinigung, Winterdienst und Gartenpflege. Mit Fokus auf Qualität und Kundenzufriedenheit sind wir Ihr verlässlicher Partner für Facility und Hausmeisterservice in München. Entdecken Sie maßgeschneiderte Lösungen für eine erstklassige Immobilienbetreuung.
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Kirchheim bei München
Markt Schwaben
Grafing bei München
Vaterstetten
Baldham
Hergolding
Ebersberg
FAQ
Häufig Gestellte Fragen
Antworten auf Ihre Fragen – RS Facility klärt auf! Entdecken Sie in unserem FAQ-Bereich transparente Informationen zu Hausmeisterservice und Immobilienpflege. Informieren Sie sich unkompliziert über unsere Dienstleistungen.
Gibt es Angelegenheiten, die ein Hausmeister nicht ausführen darf?
Ja, es gibt bestimmte Arbeiten, die ein Hausmeisterservice nicht durchführen darf. Dazu gehören zulassungspflichtige Handwerksarbeiten, die von spezialisierten Fachleuten durchgeführt werden müssen. Beispiele für zulassungspflichtige Handwerksberufe sind Dachdecker, Zimmerer, Klempner, Maurer, Betonbauer, Gerüstbauer, Metallbauer, Tischler und Elektrotechniker. Es gibt jedoch Ausnahmen für Betriebe, die einen Mitarbeiter mit Meisterbrief in der entsprechenden Handwerksrolle haben und dieser auch bei der Handwerkskammer eingetragen ist.
Ist es möglich die Kosten für einen Hausmeisterservice steuerlich abzusetzen?
Ja, Sie können die Kosten für Ihren Hausmeisterservice steuerlich absetzen. Diese werden in Ihrer Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen angegeben. Dabei können 20% der Arbeitskosten, jedoch maximal 4.000 €, abgesetzt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass Fahrt- und Materialkosten des Hausmeisterservice nicht steuerlich geltend gemacht werden können
Welche Tätigkeiten sind in einem Hausmeisterservice in München enthalten?
Unser Hausmeisterservice in München umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, darunter Gebäudereinigung im Treppenhaus, Keller und Tiefgarage, Gartenpflege mit Rasenmähen, Winterdienst sowie die Überwachung von technischen Anlagen und die Durchführung kleinerer Reparaturen. Die genauen Tätigkeiten werden vertraglich festgelegt, und da jede Immobilie und die Bedürfnisse der Bewohner einzigartig sind, bieten wir keine festen Pakete an. Bei uns haben Sie die Flexibilität, die gewünschten Leistungen nach Bedarf anzupassen, und wir helfen Ihnen gerne dabei, das passende Wunschpaket zusammenzustellen.
Muss Mieter oder Vermieter den Hausmeisterservice bezahlen?
Hausmeisterkosten sind Bestandteil der Betriebskosten, die, sofern im Mietvertrag festgelegt, vom Mieter getragen werden müssen. Allerdings sind nicht alle Kosten für den Hausmeisterservice umlegbar. Zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen typische Hausmeistertätigkeiten wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst und die Pflege technischer Anlagen. Im Gegensatz dazu fallen beispielsweise Instandhaltungsarbeiten (wie Reparaturen) oder Verwaltungstätigkeiten (wie Schlüsselübergaben) nicht unter die umlagefähigen Betriebskosten und sind die Verantwortung des Vermieters.